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Keine Erdbeben-Lösung vom Bund: Ist Ihr Haus in Basel geschützt?

NoviDom ImmoVeröffentlicht 4 Min. Lesezeit

Am 30. September 2026 ist der Nationalrat nicht auf die Eventualverpflichtung Erdbeben eingetreten, der Ständerat hatte das bereits im Dezember 2025 getan. Damit gibt es weiterhin keine schweizweite Erdbebendeckung. Die obligatorische Gebäudeversicherung zahlt bei Feuer und Elementarschäden, aber nicht bei Erdbeben. Laut Bundesrat waren Ende 2024 rund 15 % der Gebäude gegen Erdbeben versichert.

Was gescheitert ist

Geplant war, dass alle Eigentümer nach einem schweren Erdbeben eine einmalige Abgabe leisten, die im Grundbuch vermerkt worden wäre. Damit wären Schäden bis zu einer festgelegten Summe finanziert worden. Beide Räte haben das abgelehnt, die Vorlage ist erledigt.

Der Versicherungsverband will stattdessen die private Vorsorge stärken. Für Sie heisst das: Ob Ihr Haus gegen Erdbeben versichert ist, entscheiden Sie selbst.

Warum das Thema in Basel besonders zählt

Die Region Basel gehört mit dem Wallis zu den Gebieten mit der höchsten Erdbebengefährdung der Schweiz. Das Beben von 1356 zerstörte grosse Teile der Stadt.

Und: Die Hypothek bleibt geschuldet, auch wenn das Haus beschädigt ist. Ohne Versicherung tragen Sie den Wiederaufbau und die Hypothek gleichzeitig.

Lücken-Check startenWir prüfen Gebäude, Hausrat, Haftpflicht und Vorsorge zusammen und zeigen, wo Lücken sind.

Wann sich eine Erdbebenversicherung lohnt

Private Versicherer bieten Erdbebendeckungen als Zusatz an, meist mit einem hohen Selbstbehalt. Sie schützt vor allem vor dem Totalschaden, nicht vor kleinen Rissen.

Sinnvoll ist sie vor allem bei hoher Hypothek, wenig freiem Vermögen und in den gefährdeten Regionen. Bei grösseren Umbauten lohnt sich zudem ein Blick auf die Erdbebensicherheit des Gebäudes.

Das heisst für Sie
  • Prüfen, ob Ihre Police eine Erdbebendeckung enthält.
  • Hypothek und freies Vermögen ins Verhältnis setzen: Was wäre bei einem Totalschaden?
  • Offerten vergleichen, Selbstbehalt und Prämie zusammen anschauen.
Quellen

Stand 20. Oktober 2026. Dieser Beitrag ordnet aktuelle Meldungen ein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall.

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