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Eigenmietwert fällt 2029: Diese Renovationen lohnen sich bis Ende 2028

NoviDom ImmoVeröffentlicht 5 Min. Lesezeit

Der Eigenmietwert wird per 1. Januar 2029 abgeschafft. Das hat der Bundesrat am 1. April 2026 festgelegt, nach dem Ja an der Urne vom 28. September 2025. Ab dann können Sie bei selbst genutztem Wohneigentum keine Unterhaltskosten mehr vom Einkommen abziehen. Wer ohnehin renovieren will, sollte die Arbeiten bis Ende 2028 ausführen und bezahlen.

Was sich ab 2029 ändert

Sie versteuern keinen Eigenmietwert mehr. Im Gegenzug fallen bei selbst genutztem Eigentum die Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen weg. Bei vermieteten Liegenschaften bleiben sie bestehen.

Kosten für die Denkmalpflege bleiben beim Bund abziehbar. Die Kantone können Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weiterhin zulassen. Was Ihr Kanton macht, ist teilweise noch offen.

Schuldzinsen und Ersterwerber

Wer erstmals Wohneigentum kauft, erhält einen befristeten Schuldzinsabzug: im ersten Jahr bis CHF 10'000 für Ehepaare und CHF 5'000 für Alleinstehende, danach über zehn Jahre linear sinkend.

Eine tiefe Hypothek lohnt sich steuerlich dadurch eher als bisher. Ob Sie amortisieren oder das Geld anders anlegen, rechnen wir mit Ihnen durch.

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Welche Arbeiten Sie vorziehen sollten

Abziehbar sind werterhaltende Arbeiten: ein Bad oder eine Küche in gleichwertigem Standard ersetzen, Dach, Fassade, Fenster oder Leitungen erneuern. Wertvermehrende Teile waren nie vom Einkommen abziehbar, sie zählen später bei der Grundstückgewinnsteuer.

Energetische Massnahmen wie Wärmepumpe, Dämmung oder Solaranlage sind doppelt interessant: Abzug bis Ende 2028 und dazu Förderbeiträge von Bund und Kanton. Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.

Grössere Vorhaben lassen sich oft auf zwei Steuerjahre verteilen. So wirkt der Abzug bei hohem Einkommen stärker.

Früh planen lohnt sich

Wir rechnen damit, dass viele Eigentümer 2027 und 2028 renovieren wollen. Gute Handwerker sind dann schnell ausgebucht. Wer 2027 plant und offeriert, kann 2028 in Ruhe bauen.

Das heisst für Sie
  • Liste machen: Was steht in den nächsten fünf Jahren ohnehin an?
  • Werterhaltendes bis Ende 2028 ausführen und bezahlen.
  • Fördergesuche vor Baubeginn einreichen.
Quellen

Stand 20. Oktober 2026. Dieser Beitrag ordnet aktuelle Meldungen ein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall.

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